Blechbearbeitung, Laserschneiden, Schweißen Metalltechnik Laserschneiden CNC

Allgemeine Geschäftsbedingungen

aktuelle Fassung vom 29.01.2016

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der GEWA Blechtechnik GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hin künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Website (www.gewa.at/AGB.html).
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundlegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen unsere ausdrückliche – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Auftragsbestätigung zur jeweiligen Kundenbestellung. Die Auftragsbestätigung und die dazugehörigen, vom Kunden bereitgestellten, technischen Unterlagen (Konstruktionsangaben, technische Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen) sind Grundlage für die Leistungserbringung.

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Werk (Voitsdorfer Straße 7, 4551 Ried im Traunkreis). Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart und auf der Auftragsbestätigung angeführt.
3.4. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen.
3.5. Der auf der Auftragsbestätigung angeführte Preis gilt, sofern seit Vertragsabschluss nicht außergewöhnliche Änderungen in der zur Leistungserbringung notwendigen Kostenfaktoren eingetreten sind, wie zum Beispiel Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe und Änderung relevanter Wechselkurse. Die Anpassung erfolgt im Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht im Verzug befinden.

4. Zahlung

4.1. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach der Leistungserbringung und Rechnungslegung. Es gelten die auf der Rechnung angeführten Zahlungskonditionen, sofern nicht anders vereinbart gelten Zahlungskonditionen von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.
4.2. Ein Skontoabzug ist nur berechtigt, wenn dieser ausdrücklich auf der Rechnung angeführt ist.
4.3. Gegenüber Unternehmen als Kunden sind wir gemäß §456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
4.4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
4.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gilt gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
4.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.7. Für zur Erbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung von € 25,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunden alle technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
5.2. Die Mitwirkungspflicht besteht insbesondere für die Übermittlung der korrekten Unterlagen (Konstruktionsangaben, technische Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen) für die Leistungserstellung.
5.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

6. Leistungsausführung

6.1. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der Unterlagen (Konstruktionsangaben, technische Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen), die vom Kunden übermittelt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben auf seinen Unterlagen und haftet für das aus dem Vertragsverhältnis entstandene Werkstück, sofern das Werkstück den übermittelten technischen Zeichnung und Konstruktionsangaben entspricht. Geringfügige Abweichungen des Leistungsumfanges sind gemäß Punkt 8 dieser AGB zulässig.
6.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
6.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

7. Leistungsfristen und Termine

7.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
7.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser AGB (Punkt 5), so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
7.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
7.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

8. Hinweise auf Beschränkungen des Leistungsumfanges

8.1. Geringfügige Abweichungen von Toleranzen im Rahmen der üblichen technischen Machbarkeit sind nicht ausgeschlossen. Es werden jedoch die auf der Auftragsbestätigung angeführten DIN-Normen eingehalten.
8.2. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.

9. Gefahrtragung

9.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Werkstück das Werk (Voitsdorfer Straße 7, 4551 Ried im Traunkreis) verlässt und dieses Werkstück an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben wird. Der unternehmerische Kunde trägt die Transportgefahr, auch wenn wir im Einzelfall die gesondert abzugeltende Lieferung übernommen haben.
9.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.

10. Annahmeverzug

10.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine angemessene Lagergebühr zusteht.
10.2. Wir behalten uns das Recht vor, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11.2. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

12. Schutzrechte Dritter

12.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfung oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtkeit der Ansprüche ist offenkundig.
12.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
12.3. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, technische Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt.

13. Unser geistiges Eigentum

13.1. Skizzen, technische Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die von uns bereitgestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
13.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung, einschließlich auszugsweißer Kopien, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

14. Gewährleistung

14.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
14.2. Der Zeitpunkt der Übergabe erfolgt, wenn das Werkstück das Werk (Voitsdorfer Straße 7, 4551 Ried im Traunkreis) verlässt.
14.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
14.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
14.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
14.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
14.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
14.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
14.9. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
14.10. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
14.11. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Konstruktionsangaben, technische Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
14.12. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
14.13. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
14.14. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
14.15. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

15. Haftung

15.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
15.3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
15.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
15.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
15.6. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
15.7. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.

16. Salvatorische Klausel

16.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
16.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

17. Allgemeines

17.1. Es gilt österreichisches Recht.
17.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
17.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Voitsdorfer Straße 7, 4551 Ried im Traunkreis).
17.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
17.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

AGB zum Download

aktuelle Fassung vom 29.01.2016

GEWA Blechtechnik GmBH

Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Firmensitz:
Austria, 4551 Ried/Trk., Voitsdrofer Str.7

Unternehmensgegenstand: Schlossergewerbe

UID-Nr: ATU 22474702
EORI Nr: ATE051000008307
FN: 43649 s
FB-Gericht: LG Steyr

Tel: +43(0)7588/7002-0
Fax: +43(0)7588/7002-20
E-Mail: info@gewa.at

Mitglied der WKOÖ

Gewerbeordnung:
ris.bka.gv.at

Gewerbebehörde:
BH Kirchdorf/Krems

Bankverbindung:
Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT12 2032 0228 0000 0999
BIC: ASPKAT2L